AGB´s zuletzt am 06.02.2023 aktualisiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbestimmungen (EULA) für:

Aerate365, Aerate2013 und andere Software der Firma NOHNER; im Folgenden „Software“ genannt.

Eigentumsrechte

Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze geschützt. Firma NOHNER besitzt und behält alle Rechte, das Eigentum und alle Ansprüche an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte. Diese Nutzungsbestimmungen übertragen Ihnen kein Eigentum an der Software.

Lizenzerteilung

Firma NOHNER erteilt Ihnen nach Registrierung eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die in dieser EULA oder in den Geschäftsbedingungen enthalten sind.

Nutzungsbestimmungen

Die Software darf nicht vervielfältigt, weitergegeben oder dekompiliert (d.h. in den Quellcode rückübersetzt) werden, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese EULA oder durch ein Gesetz erlaubt ist.

Es ist Ihnen nicht erlaubt und Sie dürfen keiner anderen Person gestatten:
  • Irgendeinen Teil der Software zu kopieren, Unterlizenzen zu erteilen, zu vermieten, zu verleihen oder zu verleasen;
  • Die Software ganz oder teilweise zu verändern oder abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren.
  • Eigentümerkennzeichnungen, Seriennummern, Beschriftungen oder Kopierschutzfunktionen von der Software entfernen; Firma NOHNER behält sich alle Rechte vor, um eine unbefugte Nutzung der Software Ihrerseits zu untersagen oder zu stoppen, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Eine unbefugte Nutzung Ihrerseits kann zu strafrechtlicher Verfolgung gemäß den einschlägigen Gesetzen führen.

Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für die Software liegt allein in Ihrer Verantwortung. Das gleiche gilt für regelmäßige Datensicherungen durch PDF-Speicherungen in Ihrem EDVSystem.

Zahlungsbestimmungen

Beim Kauf einer Nutzungslizenz finden diese Zahlungsbestimmungen darauf Anwendung und Sie stimmen diesen Zahlungsbestimmungen und der Zahlung der Gebühr zu. Der für die Nutzung angegebene Preis beinhaltet alle anwendbaren Steuern, sofern nicht etwas anderes angegeben ist.

Die Preise für die Dienste und Produkte werden in der jeweils gültigen Preisliste bekannt gegeben. Diese können Sie jederzeit unter www.aerate.de einsehen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die fälligen Beträge jährlich im voraus abgerechnet.

Nachdem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass wir eine Zahlung nicht pünktlich oder nicht vollständig erhalten haben, können wir die Nutzung aussetzen oder kündigen, wenn Sie nicht umgehend den vollen Betrag entrichten. Durch eine Sperrung oder Kündigung der Nutzungslizenz aufgrund ausbleibender Zahlungen können der Zugriff auf Ihren Account und die Nutzung der Software sowie seine Inhalte und gespeicherten Daten verloren gehen.

Dienstverfügbarkeit

Die Online-Dienste oder über die Dienste angebotenen Produkte sind möglicherweise durch Störungen nicht verfügbar. Firma NOHNER ist bemüht, die Dienste jederzeit einsatzbereit und verfügbar zu halten; dennoch lassen sich bei allen Onlinediensten gelegentliche Unterbrechungen und Ausfälle nicht vermeiden. Bei einem Ausfall oder einer Unterbrechung von Diensten können Sie möglicherweise nicht Ihre Inhalte abrufen bzw. neue Projekte anlegen und bearbeiten. Es empfiehlt sich, Ihre bestehenden Inhalte durch PDF-Speicherungen auf Ihrem Computer regelmäßig zu sichern. Eine Haftung für Schäden, die durch solche Störungen oder Unterbrechungen entstehen, ist ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung

Ungeachtet der rechtlichen Natur des betreffenden Anspruchs gelten für Ihre Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen folgende Regelungen:

Die Schadenersatzpflicht von Firma NOHNER ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Pflichten sind nur solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Die Haftung von Firma NOHNER für Datenverlust ist auf die typischen, für die Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen beschränkt, die normal und üblich sind, wenn Sicherungskopien erstellt wurden. Es wird auf Ihre Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung verwiesen.

Im Falle einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Firma NOHNER ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Eine verschuldensunabhängige Haftung von Firma NOHNER für bei Abschluss dieser EULA bestehenden Mängel gemäß § 536a Abs.1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Bezug auf alle Vertreter von Firma NOHNER, insbesondere in Bezug auf ihre Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Für Ihre Lizenz gilt deutsches Recht. Durch diese EULA werden Ihre Rechte nach §§ 69c Nr.3, 69d Abs. 2 und 3 und 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht eingeschränkt.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die von Firma NOHNER zur Verfügung gestellte Software dem aktuellen Stand der Technik und stimmt mit den jeweils von Firma NOHNER zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein, einschließlich der Informationen in etwaigen Benutzerhandbüchern. Firma NOHNER gewährleistet nicht, dass die Software nach diesem Vertrag für Zwecke geeignet ist, die über die Erfüllung der Vertragspflichten von Firma NOHNER hinausgehen.

Sie werden darauf hingewiesen, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt Programmfehler nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen lassen.

Wenn Sie ein Unternehmer sind und Firma NOHNER Ihnen die Software gegen Bezahlung und für unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt hat, so werden Mängel an der Software von Firma NOHNER wie folgt beseitigt, sofern Sie den jeweiligen Mangel gemäß § 377 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) angezeigt haben:

Angezeigte Mängel werden nach Wahl von Firma NOHNER durch Behebung des Mangels („Nachbesserung“) oder Bereitstellung einer mangelfreien Software („Ersatzlieferung“) beseitigt. Die Kosten dieser Mängelbeseitigung trägt Firma NOHNER.

Können die Mängel der Software nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden, oder können die Nachbesserung und Ersatzlieferung aus anderen Gründen als fehlgeschlagen gelten, so können Sie nach Ihrer Wahl das Entgelt mindern oder – wenn die Mängel nicht unerheblich sind – vom Vertrag zurücktreten.

Wenn Firma NOHNER Ihnen die Software gegen Bezahlung, jedoch für eine begrenzte Dauer zur Verfügung gestellt hat, werden Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige des Mangels beseitigt. Die Mängelbeseitigung erfolgt, nach Wahl von Firma NOHNER, durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ihr Recht auf Minderung des Entgeltes für den Zeitraum, in dem der Mangel besteht, bleibt unberührt. Sie sind nur dann zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs berechtigt, wenn Firma NOHNER ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nur dann als fehlgeschlagen, wenn Firma NOHNER ausreichend Gelegenheit zur Durchführung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben wurde, ohne dass diese das gewünschte Ergebnis erzielt hat, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ungerechtfertigterweise von Firma NOHNER verweigert wurde. Ist die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung für Firma NOHNER mit nicht vertretbaren Kosten verbunden, kann die Mängelbeseitigung verweigert und Sie auf Ihr Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrags verwiesen werden.

In keinem Fall sind Sie berechtigt, in Bezug auf Mängel den Quellcode für die Software zu verlangen. Sie haben Firma NOHNER unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber Ansprüche aus einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte durch die Software („Rechtsmangel“) geltend macht. Sofern diesbezügliche Informationen vorhanden sind, sei es in schriftlichen Dokumenten, in Korrespondenz oder in sonstiger Form, haben Sie Firma NOHNER diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie ein Unternehmer sind und die Software für eine unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt wurde, erlöschen ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Software ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, außer bei vorsätzlichem Verhalten von Firma NOHNER. Die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 479 des deutschen Zivilgesetzbuches (BGB) bleibt hiervon unberührt.

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